Unser Kernangebot: anerkannte Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Bei Pflegegrad 1 bis 5 ist eine Erstattung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich, soweit ausreichend aktuelles oder angespartes, noch nutzbares Budget vorhanden ist.
30,00 € / Stunde
+ 6,50 € Fahrtkostenpauschale
Spaziergänge & Begleitung
Arzt- & Behördenbegleitung
Einkaufsbegleitung
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